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Verwaltungsgericht entscheidet: AfD darf Veranstaltung auf Hambacher Schloss abhalten

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Das Hambacher Schloss, eine Wiege der Demokratie. Foto: pfalz-express/Ahme

Das Hambacher Schloss, eine Wiege der Demokratie.
Foto: pfalz-express/Ahme

Hambach. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat über den Eilantrag der AfD gegen die Stiftung Hambacher Schloss entschieden: Die Partei darf ihre Veranstaltung im Hambacher Schloss abhalten – völlig ohne Vertragsklauseln.

Hintergrund: Am 28. Oktober wollte die rheinland-pfälzische AfD-Landtagsfraktion das Hambacher Schloss mieten. Gefeiert werden soll „100 Tage AfD-Landtagsfraktion“. Geplant waren ein Vortrag, ein Empfang sowie eine Kundgebung. Auch Bundesvorsitzende Frauke Petry war eingeladen.

Verschiedene Gruppen aus dem linken Spektrum hatten im Vorfeld daraufhin ordentlich Druck gemacht. Sie wollen „das Hambacher Schloss der AfD nicht ohne Gegenwehr überlassen“.

Das „regionale Bündnis gegen Rechts“ hat inzwischen eine Gegenkundgebung angemeldet. Auch Vertreter der SPD hatten angekündigt, im Fall eines Stattfindens der Veranstaltung „Kontrapunkt“ vor Ort zu sein, natürlich friedlich.

Der Betreiberin, der Hambacher Schloss GmbH selbst, wurde ganz offen auf deren Facebook-Seite Konsequenzen angedroht. „Es wird ein nachhaltiger Shit-Storm kommen“ und anderes mehr. Wegen solcher und anderer Ankündigungen hatten die Hambacher einen Rückzieher gemacht.

Nach der Absage durch die Hambacher Schloss GmbH hatte die AfD einen Eilantrag gegen die Hambacher Schloss-Stiftung gestellt. Ein Gespräch der Beteiligten AfD, Stadt Neustadt und Stiftung am Dienstag scheiterte, das Verwaltungsgericht in Neustadt musste entscheiden.

AfD-Chef Uwe Junge: “ Verweigerung ist ein Skandal“

Der Fraktionsvorsitzende Uwe Junge sagte zur heutigen Entscheidung:  „Wir begrüßen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, unsere Tagung am 28. Oktober auf dem Hambacher Schloss ohne diskriminierende Einschränkungen abhalten zu können. Wir waren immer sicher, dass die deutsche Rechtsstaatlichkeit auch das Recht der AfD-Fraktion berücksichtigen wird“, so Junge.

Und weiter: „Denn als Fraktion sind wir Teil des Parlaments und des Landtags Rheinland-Pfalz. Dem vom Volk gewählten höchsten Landesorgan den Zugang zu landeseigenen Liegenschaften von Landesinstitutionen zu verweigern ist ein Skandal, zumal ansonsten an jede Privatperson, Partei, Firma und Institution vermietet wird. Nun wurde die landeseigene Stiftung Hambacher Schloss dazu aufgefordert, der AfD-Fraktion den Zugang zum Schloss zu verschaffen.“

(desa)


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